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Schießbetrieb wieder erlaubt !
Ab dem 11. Mai 2020 ist dann auch unter Einhaltung der oben genannten Abstands- und Hygienevorschriften wieder der Schieß- und Bogensport auf geschlossenen Schießständen und Bogensportanlagen (auch Turnhallen) möglich. Vereine haben ein Hygienekontept auszuarbeiten und umzusetzen.

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Schießstände wieder geöffnet!
Seit dem 07. Mai ist der Sport- und Trainingsbetrieb im kontaktlosen Breiten- und Freizeitsport, also auch dem Schieß- und Bogensport, wieder erlaubt. Allerdings nur, wenn der Sport auf öffentlichen oder privaten Freiluftsportanlagen oder im öffentlichen Raum stattfindet.

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Keine Schützenfeste bis 31.8.2020
Das Verbot von Großveranstaltungen wird wegen der Corona-Pandemie verlängert. Bis Ende August dürfen Festivals, Konzerte, Schützenfeste und andere Events nicht stattfinden. Auch Sportveranstaltungen werden vorerst nicht durchgeführt.

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Finanzhilfe für Schützenvereine
Sportvereine sind im Soforthilfeprogramm des Bundes, das in NRW über die Bezirksregierungen abgewickelt wird, grundsätzlich antragsberechtigt. Informationen und Zugang zum Antragsverfahren unter NRW-Soforthilfe 2020.