Der geschäftsführende Vorstand des Stadtverbandes der Kölner Schützen wird durch die Mitgliedsvereine alle vier Jahre gewählt. Das Gremium besteht aus den Mitgliedern des unmittelbaren Vorstandes sowie aus den Mitgliedern des erweiterten Vorstandes. Der erweiterte Vorstand wird um zwei Jahre versetzt auch für vier Jahre gewählt. Der amtierende Stadtkönig zählt zum erweiterten Vorstand und ist rede-, antrags- sowie stimmberechtigt in seinem Regentenjahr.
Der Stadtverband Kölner Schützen von 1901 e.V. veröffentlich die Satzung unserer Vereinigung.
Stadtverband der Kölner Schützen von 1901 e.V.