Die Voraussetzung: Ein Abstand zwischen Personen von 1,5 Metern in alle Richtungen und die Einhaltung strikter Hygiene- und Infektionsschutzmaßnahmen muss auf den Schießständen und Bogensportplätzen zwingend gewährleistet sein! Eine limitierte Personenanzahl wird für die Sportanlagen nicht genannt. Der Landessportbund NRW empfiehlt die Faustregel, dass pro 10 Quadratmeter Fläche des Schießstandes und Bogensportanlagen inklusive der Zuwegungsflächen ein Sportler zugelassen werden soll.

Seit dem 11. Mai ist auch unter Einhaltung der oben genannten Abstands- und Hygienevorschriften wieder der Schieß- und Bogensport auf geschlossenen Schießständen und Bogensportanlagen (auch Turnhallen) möglich.

Weitere Lockerungen voraussichtlich ab dem 30. Mai: Die NRW-Landesregierung gestattet voraussichtlich ab dem 30. Mai auch die Ausübung von Sportarten mit unvermeidbarem Körperkontakt und in geschlossenen Räumen – so eine Ankündigung der NRW-Landesregierung (eine entsprechende Verordnung ist allerdings noch abzuwarten). Auch sportliche Wettbewerbe im Kinder-, Jugend- und Amateurbereich sollen ab diesem Datum wieder gestattet werden. Allerdings sind auch bei Wettbewerben die strengen Auflagen in Bezug auf die Einhaltung von Abstands- und Hygienevorschriften einzuhalten (siehe oben).